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  Scheidung  / Trennung 

Nun ist es soweit: es wird geschieden oder ist geschieden worden.

Wie schön wäre es doch, wenn es einvernehmlich weitergehen könnte.
Tja wenn ...!

Am meisten leiden die Kinder, aber eben nicht nur die Kinder.
Da gibt es viele Punkte zu klären, könnte man doch nur vernünftig miteinander reden!
Die Bekannten haben es auch nicht gerade leicht, da man Scheidungspaare selten gemeinsam einladen kann. Das jedoch nur am Rande.
Wie fühlen Sie sich?

Zuerst einmal die häufigsten Konflikpunkte:

Wer bekommt die Kinder?
 
Besuchszeiten, wann und wie oft?  
Erziehungsmitspracherecht?  
Wie viel Geld braucht jeder?  
Wer bekommt welche Dinge aus dem gemeinsamen Hab und Gut?  
 

Dafür gibt es Gesetze, die alles regeln. Man muss es sich nur gerichtlich erstreiten.

Vielleicht möchten Sie sich jedoch lieber ohne gesetzliche Vorgaben selbständig, eigenverantwortlich und einvernehmlich einigen? Immer vor dem Hintergrund, sich auch in der Zukunft noch wohl zu fühlen und miteinander zu sprechen.

Die Mediation kann da Folgendes bieten:

Gefühle und Bedürfnisse erkennen
 
Einen gemeinsamen Konsens entwickeln  
Vereinbarung von beiden Parteien selbständig entwickeln und aufsetzen lassen  
Die Vereinbarung vereinfacht die Scheidung und macht sie kostengünstiger  
Die Parteien können auch in der Zukunft miteinander umgehen  

Es ist zu beachten:
  Die Vereinbarung ist verbindlich, sollte jedoch von dem vertretenden Rechtsanwalt oder der Rechtsanwältin beglaubigt werden. So ist die ernsthafte Anerkennung beider Parteien noch einmal unterstrichen.
 
 

Die Mediation ist kostengünstiger als ein Rechtsstreit, da für die Durchführung der Scheidung dann nur
noch ein Anwalt benötigt wird.

  Die einverständliche Scheidung 

Um eine einverständliche Scheidung durchzuführen, müssen einige Voraussetzungen gegeben sein. Die Ehepartner müssen sich über alle Folgesachen der Scheidung im Vorfeld geeinigt haben. Dies kann eine gemeinsam erarbeitete Mediationsvereinbarung sein.

Zu regeln sind dabei: Kindes- und Ehegattenunterhalt, Vermögensfragen, Sorge- und Umgangsrecht, Ehewohnung und Hausrat. Diese Einigung muss in bestimmten Fällen notariell beglaubigt werden.

Sobald eine Vereinbarung vorliegt, kann einer der Ehepartner einen Rechtsanwalt mit der Scheidung beauftragen, während der andere dem Gericht nur seine Zustimmung zur Scheidung bekannt gibt und die Vereinbarung bestätigt.