> Mediation > ScheidungScheidung / TrennungNun ist es soweit: es wird geschieden oder ist geschieden worden. Wie schön wäre es doch, wenn es einvernehmlich weitergehen
könnte. Am meisten leiden die Kinder, aber eben nicht nur die Kinder. Zuerst einmal die häufigsten Konflikpunkte: |
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Wer bekommt die Kinder? |
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Besuchszeiten, wann und wie oft? | |
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Erziehungsmitspracherecht? | |
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Wie viel Geld braucht jeder? | |
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Wer bekommt welche Dinge aus dem gemeinsamen Hab und Gut? | |
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Dafür gibt es Gesetze, die alles regeln. Man muss es sich nur gerichtlich erstreiten. Vielleicht möchten Sie sich jedoch lieber ohne gesetzliche Vorgaben selbständig, eigenverantwortlich und einvernehmlich einigen? Immer vor dem Hintergrund, sich auch in der Zukunft noch wohl zu fühlen und miteinander zu sprechen. Die Mediation kann da Folgendes bieten: |
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Gefühle und Bedürfnisse erkennen |
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Einen gemeinsamen Konsens entwickeln | |
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Vereinbarung von beiden Parteien selbständig entwickeln und aufsetzen lassen | |
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Die Vereinbarung vereinfacht die Scheidung und macht sie kostengünstiger | |
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Die Parteien können auch in der Zukunft miteinander umgehen | |
Es ist zu beachten: |
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| Die Vereinbarung ist verbindlich, sollte jedoch
von dem vertretenden Rechtsanwalt oder der Rechtsanwältin
beglaubigt werden. So ist die ernsthafte Anerkennung beider
Parteien noch einmal unterstrichen. |
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Die Mediation ist kostengünstiger als ein
Rechtsstreit, da für die Durchführung der Scheidung dann nur
Die einverständliche Scheidung
Um eine einverständliche Scheidung durchzuführen, müssen einige Voraussetzungen gegeben sein. Die Ehepartner müssen sich über alle Folgesachen der Scheidung im Vorfeld geeinigt haben. Dies kann eine gemeinsam erarbeitete Mediationsvereinbarung sein. Zu regeln sind dabei: Kindes- und Ehegattenunterhalt, Vermögensfragen, Sorge- und Umgangsrecht, Ehewohnung und Hausrat. Diese Einigung muss in bestimmten Fällen notariell beglaubigt werden. Sobald eine Vereinbarung vorliegt, kann einer der Ehepartner einen Rechtsanwalt mit der Scheidung beauftragen, während der andere dem Gericht nur seine Zustimmung zur Scheidung bekannt gibt und die Vereinbarung bestätigt. |
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