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Allgemeine
Informationen
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Regeln in der Mediation:
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In einem Konflikt spielen die Gefühle
eine große Rolle, denn sie bestimmen oft das Handeln der
beteiligten Personen. Daher bekommen sie in der Mediation auch
ihren Raum.
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Die Mediation ist freiwillig. Sie kann
somit von jeder Seite jederzeit abgebrochen werden.
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Körperliche Bedrohung führt zum Abbruch
der Mediation.
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Verbale Übergriffe sollten ebenfalls
vermieden werden. Der Gesprächston sollte keinen Zweifel an
einem gewissen Maß an Respekt gegenüber anwesenden Personen
aufkommen lassen.
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Jede/r Beteiligte bekommt so viel Zeit,
wie er benötigt, um zu äußern, was ihm/ihr wichtig ist.
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Die Mediation setzt Verschwiegenheit
voraus. Gegebene Informationen dürfen nicht missbraucht werden.
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Alle notwendigen und relevanten
Informationen müssen von den Beteiligten offen dargelegt werden.
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Ein gerichtliches Verfahren zum Thema
der Mediation darf nicht laufen. Klagen und Verfahren sind für
die Zeit der Mediation auszusetzen.
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Mediatoren können und dürfen gegen keinen
der Beteiligten vor Gericht aussagen.
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Jede/r Beteiligte hat das Recht, sich
bei einen Anwalt zu erkundigen, welche Konsequenzen ihre/seine
Entscheidungen haben, und wie es damit in der gängigen
Rechtsprechung aussehen würde.
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Die Beteiligten nehmen immer gemeinsam
an der Mediation teil.
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Die Kosten der Mediation werden von
allen Beteiligten zu angemessenen Teilen gemeinsam übernommen.
Sie werden im Mediationsvertrag festgelegt. |
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