> Home > AGB und KostenAllgemeine Geschäftsbedingungen und Kosten (gelten ab Unterzeichnung des Vertrags) |
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| Sofern nicht anders vereinbart, werden
Gespräche nur gemeinsam mit dem Mediator/der Mediatorin geführt. |
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| Vereinbarte Termine müssen im
Verhinderungsfall mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt
werden. Ist das nicht der Fall oder eine vereinbarte Stunde
fällt wegen Nichtanwesenheit eines Beteiligten aus, so sind die
Kosten dafür in der vereinbarten Höhe durch die Beteiligten
anteilmäßig zu zahlen. |
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| Die Beteiligten verpflichten sich,
während des Mediationsprozesses keine gerichtlichen Schritte,
die Inhalte der Mediation betreffend, einzuleiten oder parallel
zu führen. |
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| Die Beteiligten nehmen zur Kenntnis: |
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| Da die Mediation ein freiwilliger
Prozess ist, hat jeder Beteiligte jederzeit das Recht, die
Mediation zu verlassen oder abzubrechen. In diesem Fall müssen
alle Beteiligten und die Mediatoren über die Gründe des Abbruchs
informiert werden. |
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| Die Mediatoren sind neutral und
unparteiisch und daher nicht von den Beteiligten als Zeugen in
einem gerichtlichen Verfahren oder zur Stellungnahme zu
benennen. |
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| Der Mediator/die Mediatorin
verpflichtet sich ... |
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| ... zu größtmöglicher Neutralität und
Allparteilichkeit. |
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| ... zur Schweigepflicht gegenüber
Dritten. Ausnahmen wären eventuelle Fragen an Experten, soweit
diese für den Mediationsprozess unerlässlich sind, und die
Supervision. |
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| ... die Mediation nach bestem Wissen
und Können und nach den Richtlinien für Mediatoren durchzuführen
und zu leiten. |
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| Die Kosten |
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| Die Mediationsdauer hängt vom Gebiet
und den Besonderheiten des jeweiligen Konflikts ab.
Durchschnittlich dauert eine Mediation ca. 3 Stunden. Das
Stundenhonorar beträgt - sofern nicht anders vereinbart - 75 €. |
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| Beide Parteien sollten die
Mediationskosten zu angemessenen Teilen übernehmen. Die anfallenden Kosten werden mittlerweile von vielen Rechtsschutzversicherungen übernommen. |
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| Hinweis:
Die Mediation ist keine Rechtsberatung! |
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| Bei Mediationsvereinbarungen, die auf
Wunsch beider Parteien notariell beurkundet werden sollen, ist
zu berücksichtigen, dass Notarkosten hinzu kommen. |
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| Bei einer Scheidungs- oder
Trennungsmediation ist in jedem Fall eine Beurkundung der
Mediationsvereinbarung zu empfehlen. |
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| Betriebsmediation |
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| Eine Betriebsmediation rechnen wir über
ein Tageshonorar ab. Das mittlere Tageshonorar beträgt 750 €. Ein informelles Vorgespräch zur Planung einer Mediation ist kostenlos. |
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