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  Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kosten  

     (gelten ab Unterzeichnung des Vertrags)
 

  Sofern nicht anders vereinbart, werden Gespräche nur gemeinsam mit dem Mediator/der Mediatorin geführt.
 
  Vereinbarte Termine müssen im Verhinderungsfall mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Ist das nicht der Fall oder eine vereinbarte Stunde fällt wegen Nichtanwesenheit eines Beteiligten aus, so sind die Kosten dafür in der vereinbarten Höhe durch die Beteiligten anteilmäßig zu zahlen.
 
  Die Beteiligten verpflichten sich, während des Mediationsprozesses keine gerichtlichen Schritte, die Inhalte der Mediation betreffend, einzuleiten oder parallel zu führen.
 
  Die Beteiligten nehmen zur Kenntnis:
 
  Da die Mediation ein freiwilliger Prozess ist, hat jeder Beteiligte jederzeit das Recht, die Mediation zu verlassen oder abzubrechen. In diesem Fall müssen alle Beteiligten und die Mediatoren über die Gründe des Abbruchs informiert werden.
 
  Die Mediatoren sind neutral und unparteiisch und daher nicht von den Beteiligten als Zeugen in einem gerichtlichen Verfahren oder zur Stellungnahme zu benennen.
 
  Der Mediator/die Mediatorin verpflichtet sich ...
 
  ... zu größtmöglicher Neutralität und Allparteilichkeit.
 
  ... zur Schweigepflicht gegenüber Dritten. Ausnahmen wären eventuelle Fragen an Experten, soweit diese für den Mediationsprozess unerlässlich sind, und die Supervision.
 
  ... die Mediation nach bestem Wissen und Können und nach den Richtlinien für Mediatoren durchzuführen und zu leiten.
 
  Die Kosten
 
  Die Mediationsdauer hängt vom Gebiet und den Besonderheiten des jeweiligen Konflikts ab. Durchschnittlich dauert eine Mediation ca. 3 Stunden. Das Stundenhonorar beträgt - sofern nicht anders vereinbart - 75 €.
 
  Beide Parteien sollten die Mediationskosten zu angemessenen Teilen übernehmen.
Die anfallenden Kosten werden mittlerweile von vielen Rechtsschutzversicherungen übernommen.
 
  Hinweis: Die Mediation ist keine Rechtsberatung!
 
  Bei Mediationsvereinbarungen, die auf Wunsch beider Parteien notariell beurkundet werden sollen, ist zu berücksichtigen, dass Notarkosten hinzu kommen.
 
  Bei einer Scheidungs- oder Trennungsmediation ist in jedem Fall eine Beurkundung der Mediationsvereinbarung zu empfehlen.
 
  Betriebsmediation
 
  Eine Betriebsmediation rechnen wir über ein Tageshonorar ab.
Das mittlere Tageshonorar beträgt 750 €.
Ein informelles Vorgespräch zur Planung einer Mediation ist kostenlos.